Rechtsschutz und andere Unsicherheiten

Ich sitze hier und grüble über dem Angebot einer Rechtsschutzversicherung. Irgendwie war mir die letzten Wochen so, als könnte es nicht schaden, mich diesbezüglich abzusichern. Zwar habe ich derzeit weder einen Streitfall, noch stehen mir irgendwelche besonderen Anlässe dafür ins Haus. Mein Bedürfnis möchte sich lediglich geschützt wissen, falls mal etwas wäre. Vermutlich wurde die Situation davon angestachelt, dass ich nach dem Klinikaufenthalt im Frühjahr zu nichts mehr im Stande war und die Auseinandersetzung mit Ämtern, Krankenkassen und anderen Leistungsträgern, meine Nerven strapaziert.

Nun ist mir bei dem ganzen Wirbel um Sicherheiten eines besonders an die Nieren gegangen. Die Fälle in denen es mir gerade am wahrscheinlichsten erscheint, irgendwann eventuell rechtliche Hilfe zu benötigen, wären vermutlich überhaupt nicht abgedeckt. Ein mir wichtiges Beispiel ist das OEG-Verfahren. Das ursächliche „Schadensereignis“ liegt weit vor Abschluss der Versicherung und würde somit vermutlich aus dem Schutz fallen. Zwar bemüht sich mein Versicherungsvertreter derzeit, das genau abzuklären und meint, dass es da Ausnahmefälle gibt. Dennoch beunruhigt mich das. Wie soll man sich denn für derartige Taten rechtlich absichern, wenn man dann praktisch mit der Zeugung einen Versicherungsantrag hätte stellen müssen!? Manchmal packt mich der Ärger, weil ich den Eindruck bekomme, dass für die Menschen, die den Schutz am dringendsten brauchen, keine wirklichen Absicherungen bestehen. Im Grunde bin ich gerade auf die Kulanz des Versicherers angewiesen. Natürlich gefällt es niemandem, wenn eine neue Kundin gleich mit der Tür ins Haus fällt und ein besonderes Risiko deutlich macht. Ich bin gespannt, wie sich die Sache entwickelt.

Außerdem spiele ich immer wieder mit dem Gedanken, tatsächlich Anzeige gegen die Täter zu erstatten. Dafür braucht man theoretisch keinen Anwalt. Eine Nebenklagevertretung, die sich um meine Opferrechte kümmert, wäre aber schon nett. Aktuell werde ich diesen Schritt wohl nicht gehen. Zunächst stehen andere Baustellen an. Die Verjährungsfrist tritt aber noch länger nicht ein. Die Option eine Anzeige auf einem für mich möglichst gut anwaltlich beratenem Weg einzureichen, würde ich mir gerne ermöglichen. In mir gibt es manchmal einfach das Bedürfnis nach einem kleinen Stück weltlicher Gerechtigkeit und wenn es nur daraus besteht festzuhalten, dass mir Unrecht widerfahren ist.

An der Stelle würde mich auch interessieren: Wie macht ihr das denn eigentlich? Habt ihr Absicherungen für Rechtsstreitigkeiten in euerem Leben? Habt ihr im Zusammenhang mit euerer Geschichte schon Streitigkeiten mit Ämtern und Behörden geführt? Wie habt ihr das finanziert? Wenn ich arbeitsunfähig bliebe, könnte ich mir langwierige Verfahren etwa mit Sozialleistungsträgern gar nicht leisten. Gleichzeitig würde sich dann aber mein Bedarf erhöhen tatsächlich Gelder aus staatlichen Hilfen zu beantragen. Die Verfahren sollen manchmal gar nicht so leicht sein, was ich bisher von anderen Betroffenen mitbekommen habe. Ach, man! Immer diese Unsicherheiten in Situationen, die ohnehin schon unsicher sind. 😉

 

Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay

27 Kommentare zu “Rechtsschutz und andere Unsicherheiten

  1. Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Habe ich schon zweimal in Anspruch genommen, davon einmal in einem Fall von Ärztefehler und damit verbundenen Schmerzensgeld. Es kam nicht so viel dabei heraus, wie mein Anwalt gefordert hat, allerdings bekam ich durch das Vorhandensein der Versicherung die volle Summe des Geldes. Ohne wäre wahrscheinlich ein großer Teil für meine Anwalts- und Gerichtskosten draufgegangen. Wenn das mal gereicht hätte

    • In so einem Fall lohnt es sich natürlich eine Versicherung zu haben! Klagen gegen Ärzte sind ja leider oft auch extrem schwierig. Es freut mich, dass du da gute Erfahrungen gemacht hast. Anwalt- und Gerichtskosten können schnell arg ins Geld gehen. Das habe ich selbst mal bei einem Verkehrsunfall bemerkt, bei dem ich doch einiges blechen musste.

  2. Ich habe bei der Krankenkasse eine RS für Krankheitsfälle. Verkehrsrechtsschutz habe ich keine und auch sonst keine RS. Bei uns ist jedoch auch das Versicherungswesen nicht ganz gleich wie bei euch.

    Die bei der Krankenkasse habe ich, falls ich mich mal mit unsere Invalidenversicherung rumschlagen müsste, bislang war das jedoch nicht nötig.

    • Oh, ich wusste gar nicht, dass es bei der Krankenkasse sowas gibt! Danke dir für den Hinweis! Da werde ich mal nachfragen.

      Irgendwie hofft man ja auch, dass man die Versicherung nie brauchen wird.

      Liebe Grüße,
      Sofie

      • Ich hoffe, in D auch – ich sitze in der Schweiz. Fragen kostet ja nichts. Das erschien mir für mich die Wichtigste.

  3. Vielen Dank für euren Beitrag, ohne wäre mir gar nicht in den Sinn gekommen, dass die für ein eventuelles OEG Verfahren vermutlich gar nicht greift 🙄 ich finde aber darüber hinaus eine Rechtsschutz sinnvoll. Ganz unabhängig von Sozialrechtsstreitigkeiten usw. ich habe z.B. auch ganz bewusst solche Dinge wie Identitätsdiebstahl versichert. Täter sind Ideenreich 🙁 Ansonsten nutze ich die Versicherung aber auch bei einfach lästigen Dingen, der Telefonanbieter der die Kündigungsfrist einfach mal nicht beachtet oder willkürlich verlängert. Es ist in vielen Bereichen hilfreich und entlastend sich nicht selber damit befassen zu müssen und meistens wirkt schon ein Brief vom Anwalt 😉

    • Oh, das sollte eigentlich nicht der Sinn sein, dich damit zu verunsichern! Vielleicht nützt es dir, dass mir heute mein Versicherungsmensch nach Recherche tatsächlich mitgeteilt hat, dass es in Abhängigkeit der Länge, in der der Rechtsschutz vor dem Verfahren besteht, die Versicherung dennoch zahlen würde. Vielleicht ist das bei euch ja auch so.

      An die alltäglichen Risiken habe ich tatsächlich noch gar nicht gedacht. Es stimmt aber, dass das im Ernstfall schnell zu einer riesen Hürde heranwachsen kann. Habe ich erst letztes Jahr bemerkt, als ein Vertrag auf meinen Namen abgeschlossen wurde, den ich nie beauftragt hatte. Da wäre eine entsprechende Versicherung sicher von Vorteil gewesen. Danke dir deshalb vielmals für den Hinweis!

  4. Keine Rechtschutzversicherung, aber Mitglied im Mieterbund, immerhin. 😉 OEG- und Strafverfahren: Anwalt wurde für beides durch Prozesskostenhilfe und Weißen Ring finanziert. Beide Verfahren waren so grottig, dass wir uns vorgenommen haben, nicht mehr zu klagen, weder gegen Ämter, noch gegen Ärzte*innen o.a. Weil solche Gerichtsverfahren einfach unbeschreiblich energiezehrend sind und der mögliche „Gewinn“ am Schluss die Federn, die wir bei sowas lassen, nicht aufwiegen kann.

    • Oh, danke für deine spezifischen Hinweise! Das hilft mir sehr! An den Weißen Ring hätte ich tatsächlich gar nicht mehr gedacht, nachdem ich vor einigen Jahren wirklich schlechte Erfahrungen damit gemacht habe. Dennoch ist es gut das im Hinterkopf zu haben.

      Wir finden es sehr schade, dass ihr unterm Strich negative Erfahrungen in derartigen Verfahren für euch machen musstet. Eigentlich sollte das Gesetz ja genau für diese Fälle da sein…

      Liebe Grüße und einen schönen Abend!
      Sofie und die bunten Schmetterlinge

  5. Wir haben keine Rechtsschutzversicherung. Beim OEG und Strafverfahren war es bei uns wie bei Pauline-s, das hat der Weiße Ringe übernommen und dann hat der Anwalt glaube ich auch Prozesskostenhilfe beantragt. Ich weiß es gerade ehrlich gesagt nicht so genau, aber mich hat es jedenfalls nichts gekostet, außer Mut und Nerven 😉

    • Irgendwie beruhigt es mich grade von euch zu hören, dass es auch ohne Versicherung mittel und Wege gibt diese Wege zu beschreiten. Ich war schon ganz unruhig, weil ich dachte ich hätte im Ernstfall gar nicht die Möglichkeit.

      Mut und Nerven glaube ich gerne! Ich finde es eine großartige Leistung, dass ihr das gewagt habt! Wie ist es für euch denn ausgegangen, wenn ich fragen darf?

      Liebe Grüße,
      Sofie

      • Was vielleicht noch wichtig ist: Prozesskostenhilfe und ich glaube auch der Weiße Ring greifen nur, wenn man „bedürftig“ ist. Ich weiß nicht wo genau da die Grenze liegt, fand es aber wichtig, weil ja auch Menschen die arbeiten oder Rente erhalten vielleicht nicht auf Sozialhilfeniveau leben, aber dennoch nicht unbedingt genug Geld haben für so einen Rechtsstreit. Ich hoffe, das verunsichert jetzt nicht wieder unnötig, aber es ist ja besser, wenn man sich damit beschäftigen kann und dann nicht plötzlich eine böse Überraschung erlebt.

        Kann ich dir wegen deiner anderen Frage vielleicht eine Mail schreiben? 🙂 Ich beantworte das gerne, möchte es nur ungern so öffentlich schreiben.

        Liebe Grüße
        Bunte Sterne

      • Danke dir für die liebe Ergänzung!
        Ja, Planung ist an der Stelle doch wichtig. Böse Überraschungen kann man da nicht brauchen.

        Natürlich darfst du Mailen! Du musst aber nicht. Überleg dir einfach, ob es für euch passt mir davon zu erzählen. Ich freue mich, wenn es so ist. Wenn nicht, ist das aber auch vollkommen in Ordnung!

        Liebe Grüße,
        Sofie

  6. Also wir haben Privatrechtsschutz und Mietrechtschutz.
    OEG Antrag haben wir 2017 gestellt, Privatrechtsschutz 2014 abgeschlossen. Die Taten beginnen bei uns ja auch seit Geburt. Ich habe vom OEG nur lächerliche 30% anerkannt bekommen und bin in den Widerspruch gegegangen, dies macht eine Anwältin für uns. Und das wird von unserer Privatrechtsschutz bezahlt, also das Widerspruchsverfahren und alles was damit zusammen hängt……
    Vielleicht hilft euch das ein wenig……

  7. Als Bemerkung, da du auch von Sozialleistungsträgern (und somit als Zuständigem Gericht dem Sozialgericht) schriebst… Bei Verfahren am Sozialgericht gilt: Die Klageerhebung und das gesamte gerichtliche Verfahren sind für Versicherte, Sozialleistungsempfänger und Behinderte gerichtskostenfrei, sofern es quasi um Leistungen aus diesen Bereichen geht. Auch Gutachten, die das Gericht zur Aufklärung für notwendig hält, werden auf Staatskosten eingeholt.

    Anwaltspflicht besteht beim Sozialgericht nicht, daher gilt in dieser Hinsicht, dass Kosten für die Prozessführung (eigene Porto-, Telefon-, Fahrkosten und des Honorars eines beauftragten Rechtsanwaltes) oder ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten selbst zu tragen sind. Solche Kosten werden in der Regel nur dann (ganz oder teilweise erstattet), wenn man den Prozess gewonnen hat. Daher solle man die Belege dafür bis zum Ende des Verfahrens aufbewahren.

    Aber ich persönlich halte es für mehr als nur sinnvoll, dafür einen Anwalt zu haben und demnach auch die dafür notwendige Rechtsschutzversicherung.

    Tatsächlich weiß ich von mehreren Versicherungen, dass sie sich den Fall um den es gehen wird vor Vertragsabschluss anschauen. Wenn sie zu dem Schluss kommen, dass es eine Chance zum ‚Sieg‘ gibt, nehmen sie solche ‚alten‘ Fälle gezielt in den Vertrag mit auf.

    • Liebes Chameleon,
      vielen Dank für deine so ausführlichen Beschreibungen! Das hilft uns sehr weiter und gibt eine gewisse Sicherheit, dass zumindest in Bezug auf das Sozialgericht einigermaßen Absicherung schon jetzt besteht. Vermutlich werde ich mir wohl eine Versicherung machen und vorab nochmal deutliche Rücksprache mit dem Versicherer halten.

      Liebe Grüße,
      Sofie

  8. Liebe Sofie,
    Ich weiß nicht, ob es noch interessant ist??
    Wir haben bereits seit ewigen Zeiten eine Rechtsschutzversicherung (ziemlich gleich als wir unsere erste Wohnung hatten), die wir als erstes gegen unseren Erzeuger verwendet haben, wo es gar nicht um Gewalt ging, aber es tat so unendlich gut, uns erstmals wehren zu können!
    Wir haben die RS Versicherung auch schon gebraucht, als uns die Krankenkasse die Therapie streichen wollte und für die Anerkennung als Gewalt-Opfer (ist vermutlich in Österreich anders geregelt als in Deutschland).
    Gerade die Sache mit der Krankenkasse war wichtig, weil der weiße Ring absolut unerträglich war, sodass wir uns DIE österreichische Opferanwältin nahmen, die mit der Versicherung abrechnete. Das hätten wir niemals erkämpfen können ohne rechtliche Vertretung, wo wir uns noch dazu sicher gefühlt haben und uns mit viel Einfühlungsvermögen alle Schritte erklärt wurden, sodass wir wirkliche Entscheidungen treffen konnten.
    Was wir auch sehr schätzen ist die Möglichkeit eines Beratungsrechtschutzes einmal monatlich. So ist es möglich auszuloten, ob es in unterschiedlichen Belangen sinnvoll ist überhaupt den Rechtsweg zu gehen. Bzw. dann vielleicht nur mit einem Brief von einer Anwältin etwas Druck zu machen um zum Ziel zu kommen.
    Ganz liebe Grüße
    „Benita“

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