Strafbarkeit von Freiern geändert!

Auf ihrem Instagram-Account hat @sandranorak heute gepostet, dass die Strafbarkeit von Freiern nach Paragraph 232a Abs. 6 StGB durch den Bundestag geändert wurde. Sie war selbst Opfer der sogenannten „Loverboy Methode“ und macht sich inzwischen für die Menschenrechte von Frauen aus dem Milieu stark. Durch die Änderung des Gesetzes muss dem Freier nun der Vorsatz sich an einen Opfer von Menschenhandel zu vergehen nicht mehr nachgewiesen werden. Leichtfertiges Handeln reicht aus, um sich künftig strafbar zu machen.

Ich bin gespannt, was Gerichte künftig als „leichtfertig“ auslegen werden. Bei der derzeitigen statistischen Faktenlage sollten Freier nach meinem Dafürhalten die Hände komplett davon lassen Menschen für ihre Zwecke zu kaufen. Der überwiegende Anteil aller Prostituierten ist Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution! In der Praxis wird sich durch das neue Gesetz vermutlich leider wenig bis gar nichts für die Betroffenen ändern. Ich sehe das gleiche Problem kommen, das auch schon mit anderen lange bestehenden Strafbarkeiten im Bereich des Menschenhandels besteht: Die Opfer werden nicht aussagen.

Dennoch – die Gesetzesänderung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung! Ich hoffe dass irgendwann das generelle Sexkaufverbot folgt, um die Betroffenen effektiv zu schützen!

2 Kommentare zu “Strafbarkeit von Freiern geändert!

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