
Auf den social Mediaplattformen bekommen wir derzeit immer wieder Posts von verschiedenen Organisationen und Aktivistinnen angezeigt, die sich für Frauenrechte einsetzen. Im Bezug auf Schwangerschaft freuen sich derzeit viele über die Abschaffung des § 219a, der durch ein Werbeverbot bislang auch Ärzten unmöglich machte straffrei über Abtreibungen etwa auf ihrer Internetseite zu informieren. Dies unterstütze ich persönlich insofern sehr, als dass es jeder Frau möglich sein muss sich niederschwellig zu diesem Thema umfassende Fakten einholen zu können und auch die entsprechend angewandten Methoden von medizinischen Fachpersonen vorgestellt zu bekommen. In einem Atemzug sprechen Organisationen wie „Terre de Femme“ nun aber davon, dass auch der § 218 abgeschafft werden müsse, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell als Straftatbestand sieht und sie nur unter ganz bestimmten Ausnahmebedingungen erlaubt. Die Organisationen sagen, dass man sich mit dieser Forderung dafür einsetze Frauen noch mehr Entscheidungsfreiheit zurückzugeben. Außerdem sollen die durchführenden Ärzte damit entlastet werden.
An dieser Stelle merke ich, dass ich mich wirklich schwer damit tue, dieses Vorhaben zu unterstützen. Ich bin vollkommen dafür, dass jede Frau die freie Möglichkeit haben muss, sich für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Dass dafür die Notwendigen Informationen zur Verfügung stehen müssen, erklärt sich von selbst. Die Idee einer künftigen kompletten Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen sehe ich jedoch enorm kritisch. Nachfolgend will ich erklären weshalb:
Wenn wir von einer Schwangerschaft sprechen, dann geht es um ein neues Menschenleben. Damit sollten wir alle wertschätzend und sorgfältig umgehen. Die Schwangere oder derjenige, der den Abbruch vornimmt, entscheidet letztlich nicht nur für sich, sondern auch für die Rechte eines kleinen Menschleins. Die Rechte dieses werdenden Kindes gehören sich aus meiner Sicht auch im Strafgesetzbuch verankert und lesen sich im StGB so:
- 1.
-
gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
- 2.
-
leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
Unter bestimmten Bedingung stellt der Gesetzgeber jedoch Straffreiheit fest. Dies ist dann immer der Fall, wenn medizinische Indikationen für den Abbruch vorliegen. Bis zur 12. Woche ist eine Abtreibung möglich, wenn eine Sexualstraftat zu der Schwangerschaft geführt hat. In allen anderen Fällen greift die sogenannte Beratungsregelung. Verlangt die Schwangere den Abbruch, muss dieser innerhalb der ersten 12. Wochen nach der Empfängnis vorgenommen werden. Sie muss sich zudem in einer anerkannten Beratungsstelle dazu beraten lassen. Dort bekommt sie die für den Abbruch notwendige Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 StGB. Zwischen dem Ausstellen der Bescheinigung und dem Vornehmen des Schwangerschaftsabbruchs müssen mindestens 3 volle Kalendertage vergehen. Der Arzt oder die Ärztin dürfen die Beratung nicht selbst durchführen.
Prinzipiell glaube ich, dass man einer schwangeren Frau, für die die Beratungsregelung greift – also bei einer ganz normalen Schwangerschaft – auch zumuten kann sich vor dem Abbruch beraten zu lassen. Zudem finde ich es gut, wenn man eine psychisch so weitreichende Entscheidung als Frau nicht alleine und auch nicht im Kurzschluss trifft. Die Schwangere kann im Zuge der Beratung wichtige Informationen und Hilfen erhalten. Unter Umständen kann ihr dadurch die Austragung des Kindes vielleicht doch ermöglicht werden. Gemeinsam kann nach Lösungen gesucht werden, wenn sie es eigentlich gerne behalten würde, ihr aber z.B. ein bestimmter Unterstützungsbedarf fehlt oder finanzielle Mittel der ausschlaggebende Grund gewesen wären. Letztlich kann sie die Entscheidung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte rund um die Schwangerschaft nach dem ca. einstündigen Termin selbstbestimmt treffen. Die wenigsten Frauen gehen leichtfertig mit dieser Entscheidung um und die psychischen Folgen sind oft immens. Mir ist durchaus klar, dass wir in dem Zusammenhang von oft sehr belastenden Situationen sprechen, die man vielleicht auch einfach nur schnell hinter sich bringen möchte. Gerade im Hinblick auf die Langzeitfolgen erscheinen mir diese gesetzlich geregelten Forderungen langfristig jedoch mehr als Schutzmaßnahmen für die Frauen, die diese kurzfristige Bürde rechtfertigen. Einen fundierten Ansprechpartner in Fachberatungsstellen zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft zu haben, halte ich für enorm wichtig. Im Bezug auf die von manchen Organisationen angestrebte Gesetzesänderung bleibt an dieser Stelle festzuhalten, dass der Umstand, dass Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 strafbar sind und der Staat sie nur unter gewissen Ausnahmeregelungen erlaubt, auch dafür sorgt, dass Frauen einen gesetzlich verankerten Anspruch auf diese Beratungen haben und die Beratungsstellen finanziert werden müssen. Ein bisschen sollten wir da wie ich finde darauf achten, dass wir uns nicht aus lauter „Freiheit für die Frau“-Aktivismus selbst die Beine wegschlagen und indirekt eher Rückschritte, als Fortschritte fordern. Denn die geforderte Freiheit kann nicht nur in diesem Punkt auch den Wegfall von wichtigem Schutz bedeuten.
Was den Wunsch der Ärzte angeht bei Abtreibungen generell nicht mehr unter Strafe gestellt zu werden, bleibt zu beleuchten, dass jede medizinische Behandlung oder jeder medizinische Eingriff vor dem Gesetz prinzipiell als Körperverletzung gewertet wird, der Ärzte nur dadurch entgehen indem sie Aufklären, Zustimmung einholen und ethisch sowie fachlich korrekte Arbeit leisten. Ist dies bei einem Frauenarzt der Fall, hat er aus meiner Sicht auch kein Problem mit § 218 unter Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen.
§ 218 und Gewalt gegen Frauen
Da dies ein Blog ist, auf dem sich viel um rituelle und organisierte Gewalt dreht und sich meine persönliche emotionale Beteiligung an diesem Thema sicherlich auch ein Stück weit daraus ableitet, möchte ich „last but not least“ auch noch auf die Folgen für gewaltbetroffene Frauen aufmerksam machen. Wenn jemand ohne meine Zustimmung einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, dann möchte ich, dass dieser Mensch auch bestraft wird und das entsprechend im Strafgesetzbuch festgehalten ist. Wenn Zuhälter oder andere Gewaltverbrecher ihren Frauen Abtreibungsmittel verabreichen, um sie „Arbeitsfähig“ zu halten, dann will ich, dass sie dafür belangt werden können. Wenn Männer ihren Frauen in den Bauch schlagen, um einen Abgang des ungeborenen Kindes zu verursachen, dann möchte ich, dass sie nicht nur für die Körperverletzung gegen die Frau angeklagt werden können, sondern auch für die Missachtung der Rechte des heranwachsenden Embryos und seine Ermordung. Wenn ein bekannter Arzt eines Missbrauchstäters als Freundschaftsdienst eine Abtreibung einfach vornimmt, ohne das Mädchen nach seinem Willen zu fragen oder obwohl ersichtlich ist, dass es die Situation im jungen Alter ohne weiterführende Beratung und Hilfen überhaupt nicht überblickt, dann will ich, dass so ein Mensch vom Opfer auch dafür angeklagt und bestraft werden kann. Ich bin schlicht auch deshalb gegen die Abschaffung von § 218, weil er uns als Frauen zwar gewisse Dinge abverlangt, uns und vor allem unseren ungeborenen Kindern aber schlicht auch wichtige Rechte schenkt. Er schütz aus meiner Sicht wichtige persönliche Körpergrenzen in einem ganz intimen und hoch verletzlichen Bereich.
Wenn man wie ich hier sitzt und Kinder verloren hat, weil andere Menschen sich das Recht herausgenommen haben, Schwangerschaften nach ihrem Willen einfach zu beenden ohne zu fragen, dann macht das hilflos, lässt zerberstenden Schmerz fühlen und eine enorme Wut auf die Täter. Ich persönlich möchte dieses zugefügte Leid und Unrecht gegenüber Mutter und Kind vom Gesetzgeber auch gesehen wissen. Selbst wenn ich aktuell mein Recht und das Recht dieser Kinder nicht einklagen könnte, so finde ich es dennoch ein wichtiges Zeichen, es im Strafgesetzbuch gewürdigt zu wissen.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html
https://www.schwanger-in-bayern.de/kein-kind/abbruch/index.php
Wenn jemand an mir gegen meinen Willen einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, dann ist das doch eine (schwere) Körperverletzung. Auch ohne §218 müsste das doch ein Straftatbestand sein?!
Ja, natürlich bleibt das Körperverletzung gegen die Mutter. Im Paragraph 218 sieht man jedoch auch die Rechte des werdenden Kindes verletzt und ich finde es wichtig diese ebenso zu würdigen und dieses Vorgehen aus der Perspektive strafrechtlich als Tötungsdelikt zu würdigen.
Wenn ich an meine Verluste denke, dann macht es für mich einen wichtigen Unterschied zum einen die Körperverletzung an mir zu sehen und gleichzeitig die Tötung des Kindes aber auch offiziell als Delikt verstanden zu wissen. Es ist ja nicht nur mir damit etwas angetan worden, sondern auch diesem Wesen. Mit 218 ist für mich gesetzlich klargestellt, dass nicht nur meine Verletzungen schlimm waren, sondern auch das was dem Kind zugefügt wurde und seine Tötung nicht einfach egal ist.
Das kann ich nachvollziehen!
Ich hoffe ich darf mal ehrlich sein, es ist in keinster Weise so gemeint Euer Leid nicht zu würdigen oder nicht zu sehen, sondern ein Gedankengang! Nicht das es falsch rüberkommen mag.
Klar, alle betroffenen die dazu gezwungen werden von anderen sich gegen ein Kind zu entscheiden, haben eine andere Ausgangslage, aber in dem Falle wo eine Frau (aus welchen Gründen auch immer) dazu von anderen gezwungen wird ein Kind nicht zu bekommen, hat die Frau nicht selbst entscheiden können, sie wurde unter Gewalt dazu gezwungen sich gegen ein Kind zu entscheiden, was sie aber haben wollte.
Verbietet man jetzt Abbrüche per Gesetz für alle Frauen und wertet das als Tötungsdilekt, so finde ich entmündigt man die Frauen (vielleicht der nicht passende Begriff aber man sieht in dem Moment null das Leid und das Elend der Frau, man spricht den Frauen ihr Leid ab, was durch ein austragen eines Kindes via Zwang entsteht), nimmt man auch allen anderen Frauen ihre Entscheidung was mit ihrem Körper passiert und was mit ihrem Leben passiert. Das Kind ist ohne die Frau nicht alleine lebensfähig bis zu einem gewissen Schwangerschaftsmonat, das wäre so um die 24/25 Schwangerschaftswoche, ab da gibt es Möglichkeiten das Kind außerhalb des Körpers der Frau am Leben zu erhalten und dem Kind einen guten Start ins Leben zu geben mit möglichst wenig Folgeerkrankungen / Einschränkungen durch die viel zu frühe Geburt im besten Falle.
Für uns käme ein Abbruch auch nicht in Frage. Die Gründe dafür warum und wieso, spielen aber erstmal nur für uns eine Rolle. Weil es für uns nicht in Frage kommt, heißt aber nicht das wir daraus schlussfolgern können es allen anderen auch zu verbieten (weil wir eine andere Ausgangslage habe) und sie in die Kriminalität zu treiben. Dann gehen verzweifelte Frauen zu Kurpfuschern, oder versuchen es alleine zu Hause mit Methoden die auch die Gesundheit und das Leben der Frau bedrohen. Das vergrössert das Leid dieser Frau noch mehr. Sie fühlen sich sicher ohnehin schuldig, die wenigsten Frauen die sich zu einem Abbruch entscheiden machen das aus einer Laune heraus. Viele leiden ihr leben lang daran. Da wäre dann z.b. Frauen die sich z.b. in einer Zwangsehe befnnde, wo sie ein Kind nach dem anderen bekommen müssen und diese Kinder dann auch in einem gewaltvollen missbräuchlichen Umfeld aufwachsen müssen die Frau aber aus dieser Situation nicht herauskommt. Was für eine Verzweiflung. Zu wissen man muss ein Kind austragen, was ab dem Zeitpunkt seiner Geburt misshandelt und missbraucht wird. Oder wenn man in einer bestimmten Gruppierung ist und man ein Kind nur zu diesem Zwecke austragen muss, was sofort nach der Geburt von seiner Mutter getrennt wird, weil dieses Kind schon von vornherein dazu gedacht ist es zu misshandeln und zu missbrauchen.
Ich möchte nicht über das Leben und das Leid eines anderen Menschen entscheiden und ich finde auch der Gesetzgeber, der diese Gesetze erlässt (was meißt eben auch Männer sind, die keine Ahnung haben was es bedeutet ein Kind auszutragen und für dieses Menschlein sein Leben lang verantwortlich zu sein. Klar könnte man jetzt sagen, wir haben gut reden wir haben ein Kind im RL an der Hand, ja, haben wir. Wir würden dieses Kind mit unserem Leben verteidigen und für dieses Kind nackt durch die Wüste laufen.
Vielleicht sollte man da einfach verschiedene Gesetze ins Leben rufen, wobei bei Zwangsabbrüchen nützt auch kein Gesetz was, auch diese werden immer und immer wieder stattfinden. Da muss woanders angesetzt werden so unsere Meinung.
Um Frauen dabei zu helfen, (die nicht in einer Missbrauchssituation sind wo ohnehin andere über sie entscheiden, muss man diese Probleme sehen, und bekämpfen, das es eben gar nicht so solchen Dingen kommen kann) in der jeweiligen Situation in der sie sich befinden für ein Kind zu entscheiden müssen viele Rahmenbedingungen geschaffen werden die eben leider nicht vorhanden sind, denn defakto ist das einfach so das so das sobald das Kind erstmal auf der Welt ist die Hilfen von denen immer gesprochen wird, gar nicht da sind, dann stehen Frauen oft alleine da mit diesem kleinen Menschlein, ohne wirkliche Hilfen. Da mag man sagen das rechtfertigt sicher keine Abbruch, aber auch das ist so eine Sache, wer darf entscheiden wann eine Frau selbst über sich ihren Körper und ihr Leben bestimmen darf.
Wisst Ihr was wir ganz schrecklich fanden ab dem Zeitpunkt wo wir verkündeten das wir ein Kind bekommen in unserem gesunden Umfeld, das wir ab dem Zeitpunkt gar nicht mehr gesehen worden sind, uns als eigenständige Person gab es gar nicht mehr, null. Aber man ist doch selbst auch noch da, es gibt einen selbst doch auch noch. Nein ab dem Zeitpunkt wird man als Frau nicht mehr gesehen. Da ist man „nur“ noch die Mutter von, das eigene Leben spielt keine Rolle mehr, das ist weg. Das ist auch null in Ordnung.
Man kann beide Seiten null mit einander vergleichen, was man aber schaffen kann ist Verständnis für beide Seiten zu schaffen, ein Kompromiss ist in dieser Sache schwer zu finden,
Wir möchten Euch in keinster Weise mit diesem Posting angreifen oder Eure Schmerzen und Euer Leid nicht würdigen in seinem ganzen Ausmaß. Das sind nur unsere Gedanken zu der Thematik, wir würden uns wünschen das jede Frau selbst über sich bestimmen darf und ja auch darüber ob sie ein Kind bekommen möchte oder nicht. Wir möchten nicht das Frauen in die Kriminalität getrieben werden und sich strafbar machen und mit Gefängnisstrafen rechnen müssen weil sie sich gegen ein Kind entscheiden. Wir möchten auch nicht das sie ihr Leben aufs Spiel setzen müssen wenn sie sich gegen ein Kind entscheiden. Wir würden uns so sehr wünschen das jede Frau über ihren Körper selbst entscheiden kann, egal worum es geht.
Ihr Lieben,
ihr braucht hier keine Angst davor zu haben eine andere Meinung zu vertreten. Das ist vollkommen in Ordnung! Wir fühlen uns davon nicht angegriffen.
Wie bereits im Beitrag geschildert gebe ich dir vollkommen recht, dass Frauen selbst entscheiden können dürfen müssen, ob sie ein Kind austragen wollen oder nicht. Dafür brauchen sie auch den Zugang zu allen wichtigen Informationen und medizinische Hilfe, um ihre Leben nicht gefährden zu müssen. Dieser Punkt ist für mich mit der Streichung von § 219a nun allerdings erreicht.
Man verbietet Frauen aktuell Schwangerschaftsabbrüche nicht, sondern gibt ihnen lediglich den geschilderten rechtlichen Rahmen! Im Zuge dessen, dass es sich bei dem Thema um besonders schutzwürdiges werdendes Leben handelt sehe ich diesen auch als gerechtfertigt. Niemand muss in Deutschland ein Kind austragen!
Ob das Kind bereits alleine lebensfähig wäre oder nicht spielt aus meiner Sicht eine untergeordnete Rolle, um seine generelle Schutzwürdigkeit festzustellen und ist kein Grund seine Belange nicht zu schützen. Sämtliche unserer menschlichen Organe sind genau wie ein Embryo zu Beginn seiner Entwicklung nur eine Anhäufung von spezialisierten Zellen. Deshalb möchte ich bei mir aber auch nicht, dass sie jemand verletzen oder herausschneiden darf ohne dafür bestraft zu werden, nur weil sie nicht für sich alleine sprechen können. Wenn ich als Anhäufung von Zellen ein Lebensrecht für mich geltend mache, dann muss ich das prinzipiell auch einem neuen Wesen zugestehen, so klein es auch sein mag. Außerdem ist es ja nicht so, dass eine normale Schwangerschaft mal eben einfach so vom Himmel fällt und man nicht vorher hätte etwas dagegen unternehmen können… Dafür dann auch entsprechend verantwortlich zu sein ist legitim.
Zwangsehen, Missbrauch und die andere geschilderte Gewalt gegen Mütter und Kinder stehen in Deutschland unter Strafe, weil man das Unrecht von Seiten des Staates sieht. Der Gesetzgeber würdigt damit, dass eine Frau eigentlich freie Entscheidung über ihr Leben und ggf. auch das eines ungeborenen Kindes haben muss. Hier sorgt man von Gesetzesseite entsprechend für den Zugang zu diesem Recht und gibt Straforganen und Polizei Normen, nach denen sie tätig werden können und es entsprechend für die Frau geltend gemacht werden kann. Das ist also aus meiner Sicht kein Argument für die Abschaffung von § 218. In der Praxis mögen diese Regelungen nicht immer zum Erfolg gegen Gewaltstrukturen führen, aber dennoch haben sie auch eine Signalwirkung und Aussagekraft zu den Werten, die wir grundsätzlich in der Gesellschaft vertreten.
Ebenso wenig rechtfertigt sich für mich die Abschaffung von § 218 mit dem Argument, dass man damit Zwangslangen wie in der Zwangsprostitution nicht gänzlich verhindern kann. Man kann mit der Strafbarkeit von Vergewaltigung auch nicht sichern, dass überhaupt keine Vergewaltigung mehr passiert. Aber man macht sie ganz klar als Unrecht deutlich indem man sie entsprechend unter Strafe stellt und die Täter zur Verantwortung zieht.
Schwangerschaftsabbrüche an sich stehen führ mich hier nicht zur Diskussion. Ebensowenig setzt sich der Beitrag mit der sehr komplexen Frage auseinander, wann Leben Leben ist oder was wir im Einzelnen als Lebenswertes Leben sehen. Dafür hat der Gesetzgeber mit etwa mit seiner 12. Wochenregelung bereits Kompromisse zwischen den unterschiedlichsten Weltanschauungen gefunden. Was ich aber im Gesetzbuch verankert sehen will sind Regeln und Strafen für die unterschiedlichsten Formen von Gewalt und erlittenem Unrecht. Der Schwangerschaftsabbruch kann unter bestimmten Bedingungen eine dieser Formen darstellen und muss entsprechend auch durch § 218 mit einer Norm gewürdigt werden. Die Tötung eines Kindes im Mutterleib stellt eine der schwerwiegendsten Erfahrungen im Leben einer Frau dar. Sie vor dem Gesetz als nichtig zu betrachten, halte ich persönlich für Unrecht und doppelte gesellschaftliche Gewalt gegen Mutter und Kind.
Liebe Grüße,
Sofie
Ok, ich habe bei meiner Meinung auch den momentanen Trend im Kopf was in der USA jetzt los ist.
Dieses Thema ist so enorm komplex, ich kann da die anderen Punkte nicht ausklammern. Ich habe dazu so viele Gedanken im Kopf und Überlegungen, selbst aber eine andere klare Haltung dazu für mich eben. Die Frage was ist schützenswerter und was nicht, ist auch schwierig zu beantworten. Das Leben was schon da ist oder das Leben was da sein wird, darüber könnte man sicher stundenlang diskutieren.
Hinzu kommt das diese komplette Thema in der Gesellschaft noch immer mit Stigmatisierungen belegt ist. Ich persönlich finde es nicht ok einer Frau zu sagen sie hätte getötet wenn sie einen Abbruch vorgenommen hat. Das macht sie automatisch zu einer Verbrecherin, die sie so gar nicht ist. Die Last mit dieser Entscheidung leben zu müssen ist schon hart genug, sie von Gesetz wegen aber dann in die Schublade Verbrecherin / Mörderin zu legen puh, schwierig. Für mich hat das was von Doppelmoral der Gesellschaft, wenn man auf der einen Seite sagt das darf man nicht das ist ein Verbrechen ein Tötungsdelikt aber auf der anderen Seite unter bestimmten Voraussetzungen dann erlaubt dieses Tötungsdelikt und somit das Verbrechen dann durchzuführen, das passt für uns nicht zusammen, irgendwie.
Naja und über das man erst gar nicht schwanger werden muss wenn man das nicht möchte, auch darüber kann man trefflich streiten.
Hilfen, Aufklärung und auch tatsächliche Unterstützung sind wichtig, die gibt es aber leider nicht in ausreichender und wirklich hilfreicher Form. Auf dem Papier, wie so oft aber in der Realität sieht das dann wieder anders aus. Leider!
Es gibt sie die beiden Seiten wo eine Frau / Mädchen gezwungen wird diesen Eingriff vor zu nehmen und dann auch Zwang ein Kind auszutragen, das gibt es beides auch in Deutschland. Da den passenden Weg für alle zu finden, ohne in der einen oder anderen Schublade zu landen, ist schwierig und ich bin froh da keine Entscheidungen treffen zu müssen die für alle gelten. Weil es da eben keine wirkliche Lösung gibt, die allen gerecht wird, Müttern und Kindern gleichzeitig.
Das haben wir noch vergessen, unser Kind, was wir im RL an der Hand haben, macht uns erpressbar … !
… zu den Ausnahmereglungen können wir auch nur den Kopf schütteln, solange eine Behinderung eines Kindes zu einer Ausnahmeregelung gehört, naja …. da wird unterschieden zwischen werten und unwerten Leben. Wenn ich mir überlege wieviele Kinder die das Down Syndrom haben unter dem Deckmäntelchen der Ausnahmeregelung nicht das Licht der Welt erblicken dürfen, wird mir schlecht. Alles hat verschiedene Seiten. Ein komplexes Thema wie wir finden. Uns wurde auch vorhergesagt unser Kind hätte das Down Syndrom uns wurde gleich gesagt naja dann können wir ja dann einen Termin für einen Abbruch machen. WTF haben wir uns da nur gedacht. Es gibt da so viele Dinge die man mit einbeziehen sollte.
Da gebe ich die völlig recht! Das ist ethisch enorm fragwürdig.
Wir waren immer der Meinung: Abschaffen, Abschaffen, Abschaffen, damit Frauen* und Mediziner nicht zu Täter*innen werden.
Danke für euren Beitrag, der uns unsere Kurzsichtigkeit (als überwiegend männliches System) aufgezeigt hat.
Natürlich muss/sollte ein Schutz bestehen und bleiben.
🤔 Wir schwanken nur, ob es unter dieser Nummer/Zahl/Paragraph sein sollte.
Ein bisschen hinterlässt es auch Leid & Schmerz, ein brocken verbrannte Erde.
Wir überlegen, ob es nicht angebrachter wäre, dafür etwas neues zu schaffen?
grüblerische Grüße
Wir stehen dazwischen. Ich finde jedes Leben hat das Recht zu leben. Uns wurde vom FA zum Abbruch geraten, da Risiko Schwangerschaft. Neee! Wenn es geht (was es tat) dann ist es so, aber ich würde niemals mit so einer Entscheidung leben können!
Und dann das Kind, was man uns geraubt hat… Wer weiß ob es lebt, wer weiß, was ihr angetan wurde… Ein Kind der Gewalt, wir noch nicht annähernd Erwachsen… Wir weinen heute noch um dieses Kind! Aber wenn wir eine Wahl hätten, was hätten wir getan? Hätten wir darüber Bewusstsein, hätten wir die Gewalt wieder und wieder gefühlt, wenn wir auch nur den Bauch angesehen hätten… Was wär unsere Entscheidung, wär es überhaupt möglich das Kind zu ernähren?
Und dann sieht man vielleicht Frauen, die sich weder um Verhütung noch sonst etwas Gedanken machen und dann abtreiben, weil sie sonst keine Karriere machen können… Das Kind hat keine Chance, wird weggeschmissen wie Müll – einfach grausam!
Man müsste immer die Möglichkeit haben, aber es sollte niemals aus „nichtigen“ Gründen, einfach mal so ein Leben ausgelöscht werden.
Natürlich, es ist unser Körper und wenn unser Leben durch das Austragen gefährdet wäre, dann muss man sich auch fürs eigene Leben entscheiden dürfen.
Frauen die nicht wollen werden abbrechen und denken womöglich nicht mal darüber nach, was das für Konsequenzen in der Zukunft hat. Die Schuld und Trauer ein Leben lang. Oder körperliche Schäden dank Pfuscher…
Es ist alles andere als einfach da etwas festzulegen, was starr und unbeweglich ist (wie Gesetze nun mal sind), wo es eigentlich Individualität braucht.
Ein Aspekt wird bei der Diskussion um das wer nicht schwanger werden will muss das auch nicht vergessen, auch hier wird die alleiinige Verantwortung auf die Frau / Mädchen geschoben. Alleine ist das ja eher schwierig mit dem Kinderkriegen auf natürlichem Wege. Da gehört ja auch noch ein Mann dazu. Persönlich glaube ich das die wenigsten Frauen das als eine späte Verhütungsmöglichkeit sehen, da mag es sicher welche geben, aber das sind bestimmt die wenigsten.
Was mich an dem ganzen glaube ich am meisten irgendwie irritiert zurücklässt ist, klar, man schützt ungeborenes Leben wehemennt gehen da die Gegner auf die Straßen wie auch die Befürworter und wo zum Henker bleibt der richtige Gesellschaftliche Schutz des geborenen Lebens? Wo? Wo sind die Gegner wenn es darum geht geborenes Leben genauso zu schützen? Ebenso stelle ich mir hier die Frage, wenn ich die Wahl gehabt hätte das Licht der Welt zu erblicken, hätte ich ja gesagt?
Jeder von uns, wie auch von den Frauen, welche sich dafür entscheinden gegen ein Kind zu sein hat ihre ganz individuelle Geschichte.
Natürlich gehören dazu 2 und natürlich könnten auch die Männer für die Verhütung sorgen. Einen Vergewaltiger interessiert das oft natürlich nicht. Und klar, auch Verhütung kann versagen, das tut sie sogar oft, ob hormonelle oder Barriere. Doch letztlich ist es die Frau, die in erster Linie die Konsequenzen trägt. Und es gibt durchaus viele sorglose Frauen und vor allem junge Mädchen, die nicht darüber nachdenken und dann von jenem Schock getroffen werden…
Ja, man kann das Embryo nicht fragen. Aber wenn ich mir die Menschen so anschaue, wollen sie am liebsten ewig leben – wenn sie gesund wären, Frieden hätten und keine Probleme. Wieso sonst hat so ziemlich jeder Mensch Angst vor dem Tod?
Wir wären auch lieber nie geboren worden. Doch das liegt ja nicht daran, dass wir nicht leben wollen, sondern an der Gewalt, die unser Leben zerstört hat und unser Leben daher aus Leid besteht. Wer will denn so leben?
Natürlich sollte man sich mehr darum kümmern, dass die Neugeborenen gut und Gewaltfrei versorgt werden, dass Eltern wissen wie man es macht (wir fänden so ein Eltern Führerschein echt prima). Prävention, eine Gesellschaft mit Mitgefühl und offenen Augen – ja, das wäre eine schöne Welt.
Das sind aber auch andere Gesetze, andere Bereiche, die ebenfalls so wie sie heute sind, nicht funktionieren.
Die dazugehörigen Väter gehören für uns einfach dazu, die können sich ihrer Verantwortung leicht entziehen. Denn auch da gibt es weiche, welche die Frauen dann dazu zwingen das Baby nicht zu bekommen. Dieses Thema ist so dermassen komplex.
Oft liegt es auch an mangelnder Aufklärung das sehr junge Mädchen schwanger werden, Das liegt dann wieder an den Eltern. Und wir reden hier jetzt erstmal nur von der sogenannten „Normalbevölkerung“ ohne die vielen Ausnahmen die es immer wieder gibt.
Eltern Führerschein hingegen sehen wir als kritisch, denn dann wird ja auch wieder von fremden entschieden der darf und der darf nicht. Dürften dann z.b. psychisch kranke Menschen generell keine Kinder bekommen, oder darf man denen die Kinder wegnehmen wenn sie psychisch erkranken, oder jemand der z.b. ADHS hat oder jemand mit Down Syndrom, das würde auch wieder so einen Rattenschwanz nach sich ziehen. Und wer dürfte so einen Elternführerschein überhaupt „abnehmen“ dürften das dann auch Menschen machen die gar keine Kinder haben usw. usf.! Schwierig, da ploppen gleich wieder zig Gedanken dazu auf.
😘
Das mit dem Führerschein haben wir eher als eine Art der Aufklärung gedacht, wo man psychologische Folgen von verschiedenen Verhalten erklärt und aufzeigt wie es für die kindliche Entwicklung am besten wäre. Oder wie Eltern bei gewissen Problemen reagieren können. Denn wenn ich so sehe, dass eine gesetzliche Betreuerin des Familienamts und Hebamme, unserer Bekannten empfohlen hat, ihre Babys scheien und liegen zu lassen, damit sie lernen alleine klar zu kommen und der Mutter erzählt haben, dass die Babys durch das Schreien bloß die Mutter manipulieren – dann könnt ich kotzen! Im Strahl! Weil sie es genauso umsetzt 🤦🏼♀️.
Man müsste aufklären.
Darüber bestimmen wer Kinder haben darf und wer nicht, sollte da nicht zu gehören. Aber man sollte durchaus die Kinder bei Vernachlässigung und Gewalt raus holen, wenn Aufklärung nichts bringt.
Der Großteil der Bevölkerung haben Kriegstraumata und schwarze Pädagogik im Lebens Rucksack, da kann Aufklärung auf den neuesten Stand wirklich nicht schaden.
Ah, ok, bei dem Begriff Eltern Führerschein musste ich an diverse Diskussonen von früher denken in entsprechenden Mutti Foren
💚 Die sind mir nicht bekannt.
In diesen Muttiforen wurde da halt zu dem Begriff Eltern Führerschein argumentiert das man so auch entscheiden könne wer überhaupt Kinder bekommen dürfte. Das hatte ich als Erinnerung im Hinterkopf, als mein Kind noch klein war, war ich in diversen solcher Foren unterwegs, rückblickend puh …!
♥️
Hahaha, Kommentar zu schnell abgeschickt wollte einen Smilie setzen ,-)! Mutti Foren, da war ich stehen geblieben. So wie Ihr das erklärt gibt es einen ganz anderen Ansatz! Kinder bei Vernachlässigung rausholen, klar, da ist das nächste Dilemma, der Personalmangel in den entsprechenden Stellen, die sind heillos überfordert. Leider, da tut sich das nächste auf was im Kopf aufploppt, ist die Frage an welcher Stelle der „Fisch“ da anfängt zu stinken, wenn man mal mit einem Sprichwort antworten darf (hoffe das ist bekannt also dieses Sprichwort *g*).
Ja, das hat aber nichts mehr mit diesen Paragraphen zu tun. Korruption ist leider tatsächlich überall. Und man müsste an sehr vielen Gesetzen drehen, jedoch vor allem für die Umsetzung sorgen. Man kann ja genug Personal anstellen, um die Kontrolle erhalten zu können. Wo der Wille ist, ist auch ein Weg, nur leider fehlt es bereits hier.