Rituelle Gewalt – Weshalb ist sie so schwer polizeilich nachweisbar!?

Immer wieder werden Rufe laut, weshalb rituelle Gewalt bei der Vielzahl von Betroffenen denn noch nie polizeilich nachgewiesen worden sei. Zunächst einmal muss man sagen, dass diese Behauptung so schlicht falsch ist. Weshalb werde ich im Laufe dieses Beitrages erklären. Zudem werde ich aus meiner eigenen Erfahrung schildern, wieso strafrechtliche Verfolgungen so oft scheitern. Denn es fehlt schlicht an der Gesellschafts- und Behördenstruktur, um dieser Taten überhaupt habhaft werden zu können.

Es gibt sowohl in Deutschland, als auch im Ausland nachgewiesene Straftaten im Zusammenhang mit ritueller Gewalt. Das Problem ist, dass der Straftatbestand der rituellen Gewalt so jedoch nicht im Gesetzbuch verankert ist. Entsprechend finden sich auch keine Statistiken dazu, denen man einfach entnehmen könnte wie oft Ermittlungen im Zusammenhang mit ritueller Gewalt positiv verlaufen. Aktuell ist es eine mühsame Suche in Tatakten und Vernehmungsprotokollen. Täter werden für Taten wie Vergewaltigung, Körperverletzung, Mord, Entführung, Bandenkriminalität oder Vernachlässigung Schutzbefohlener verurteilt. Polizeilich bislang irrelevant ist die Ideologie, die sie bei Tatausführung zeigten. Entsprechend taucht sie wenn überhaupt nur nebensächlich in den Ermittlungsakten auf. Einige Urteile in Deutschland sowie im Ausland lassen sich auf der Seite „Infoportal Rituelle Gewalt“ nachlesen.

Nun aber zu den Gründen weshalb Ermittlungen aus meiner Sicht so häufig im Sand verlaufen. Organisierte Gewalt ist ein unglaublich schnelllebiges System, das beständigen Änderungen unterworfen ist. Täter sind immer auf der Hut vor Strafverfolgungsbehörden und halten ihre Augen und Ohren entsprechend offen. In großen organisierten Netzwerken gibt es in der Regel Mittelsmänner, die in den Behörden sitzen und Informationen durchsickern lassen. Orte werden gewechselt, Namen geändert, Festplatten gelöscht, Kontaktpersonen ausgetauscht und bewusst falsche Fährten gelegt. Man opfert hin und wieder einzelne Täter zum Schutz des deutlich größeren Netzwerkes im Hintergrund. Auch unliebsame Mitglieder, die durch negatives Verhalten im Alltag auffallen und die nach außen weiße Weste der Organisation beschmutzen, werden auf diese Weise aussortiert. Das Problem an den rasanten Veränderungen innerhalb des Systems ist, dass „Insiderinformationen“ extrem schnell nutzlos werden. Wirklich wichtige Informationen, die zur Ergreifung führen könnten, haben nur diejenigen, die tief in das Netzwerk eingebunden sind und einen entsprechenden Rang aufweisen können. Wird offensichtlich, dass Mitglieder abtrünnig werden, wie es bei Aussteigern der Fall ist, verlieren sie recht schnell auch den Zugriff auf das Wissen. In der Regel wird ihnen das nicht so plakativ mitgeteilt, sondern man verändert auch hier nur im Hintergrund ein paar entscheidende strippen. Gerne lässt man sie in dem Glauben sie würden noch das volle Vertrauen genießen. Denn sollten sie dann tatsächlich mit ihren Informationen zur Polizei gehen, nehmen sie sich selbst jede Glaubwürdigkeit, weil die Dinge nicht entsprechend ihrer Aussage zu ermitteln sind. Manchmal sind wenige Stunden oder Tage entscheidend. Würde ich heute bei der Polizei Dinge auspacken, die vor 20 Jahren mal gestimmt haben mögen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man nichts mehr davon in der Form vorfindet.

Beachtet man diesen Aspekt, müsste eine Anzeige von Betroffenen also als „Kaltstart“ aus dem nichts erfolgen, solange man noch in Mitten des Geschehens sitzt, um eine Chance auf Ermittlungserfolg zu haben. Das ist in hochorganisierten Strukturen praktisch so gut wie unmöglich, wenn man auf der lebenden Seite der Anklage sitzen möchte. Man kommt gar nicht erst soweit bis zur Polizei. Wenn man es doch schaffen sollte, hat man spätestens dort ein Problem. Wenn es blöd geht, registriert das Erscheinen bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle direkt der Mittelsmann aus dem organisierten Verbrechen und die Täter wissen bescheid, bevor man den Mund überhaupt aufgemacht hat. Aber selbst wenn dies nicht der Fall wäre und die Polizei sauber, kann man die Polizeidienststelle nicht einfach sicher wieder verlassen. Den Tätern ist mit Sicherheit die Abwesenheit aufgefallen und werden das Opfer entsprechend erwarten. Dazu kommt: Die Behördenstruktur tickt zu langsam. Bis man eine Aussage aufgegeben hat, Erlaubnisse und Durchsuchungsbeschlüsse eingeholt sind und Maßnahmen einleitet, sind die Täter und vor allem die Beweise über alle Berge. Als Opfer ist spätestens ab Zeitpunkt der Anzeigenerstattung eines klar: Man ist praktisch zum Abschuss freigegeben. Die Gruppierung hat nicht mehr viel zu verlieren. Laufen die Ermittlungen ins Leere – die Wahrscheinlichkeit ist hoch – und kann man die Täter nicht fassen, hat man völlig umsonst sein Leben riskiert. Eines muss einem in großen Netzwerken auch bewusst sein: Man wird nie alle Täter stellen: Selbst wenn man einen Teil zu fassen bekäme, bleiben immer Verbündete auf freiem Fuß, die unter Umständen die Verurteilung ihrer Freunde ahnden. Und als wären das nicht bereits genug Hürden, kommt noch die Aussagefähigkeit der schwer traumatisierten Opfer hinzu, die nach all den erlittenen Torturen selbst in einem so schlechten Zustand sind, dass sie es kaum bis gar nicht schaffen über ihre Erlebnisse zu sprechen. Sie bräuchten zunächst eine Therapie. Die jedoch kostet Zeit, was die Beweislast verändert und über ihre Erfahrungen dürften sie dort nicht sprechen, weil das wiederum bislang die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen bei Polizei und Gericht in Zweifel zieht…

Möchte man als Betroffene organisierter und ritualisierter Gewalt eine Anzeige erstatten und sich dabei vorab abgesichert wissen, steht man vor weiteren Hürden. Denn dafür braucht man einen Anwalt. Der Anwalt wiederum kostet eine ganze Stange Geld, die das Opfer selbst aufbringen muss und nicht hat. Denn vor Anzeigenerstattung steht ihm keine rechtsanwaltliche Unterstützung aus staatlicher Sicht zu. Es gibt entsprechend keine staatliche Kostenübernahmemöglichkeit vor Anzeigenerstattung in einem Strafverfahren, die das Opfer absichert, ihm durch die Vertretung Zugang zu seinen Rechten gewehrt und diesen Schritt damit überhaupt erst möglich macht. Auch Opferverbände wie der Weiße Ring zahlen in dem Fall nicht, weil das für Strafverfahren so nicht vorgesehen ist. Das Opfer hat nach Anzeigenerstattung einen gesetzlichen Anspruch auf Nebenklagevertretung. Wer vorher Hilfe braucht, fällt durchs Raster. Der Staat geht nämlich einfach mal eben davon aus, dass seine Polizeistrukturen immer nur Freund und Helfer sind und man deshalb keine berechtigte Angst vor ihnen haben muss oder sie unterwandert sein könnten. Dort alleine Auszusagen sieht er entsprechend als zumutbar und notwendige Hilfen, kann aus Sicht des Staates danach die Polizei regeln. Dass es für erfolgreiche Strafverfahren im Bereich der organisierten und rituellen Gewalt allerdings dringend notwendig wäre, im Vorfeld beispielsweise die Zuständigkeiten der ermittelnden Polizeidienststellen zu verlegen, wenn dem Opfer beispielsweise Täter dort bekannt sind oder Zeugenschutzverhandlungen notwendig wären, interessiert bislang nicht. Wer möchte seinen Kopf riskieren ohne im vorab ein Minimum an Absicherung zugesichert zu bekommen!? Ein Staatsanwalt entscheidet nach Aussage, ob sie es ihm Wert ist Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Wichtig dafür ist vor allem auch die Beweislast, die den Angaben zugesprochen wird und die Einschätzung des Gefährdungspotentials. Als Betroffene spielt man hier russisch Roulette. Wenn der Schutz nicht gewährt wird, ist es für das Opfer schon zu spät. Einen Rechtsanspruch auf Zeugenschutz haben die Betroffenen nicht! Seien wir ganz ehrlich: Welches Opfer, welches Kind, welcher Jugendliche, ist in der Lage sich mitten in seiner Not innerhalb der Täterstrukturen einen Anwalt zu suchen, für seine Kostendeckung zu sorgen, indem er beispielsweise Spendenaktionen startet, lange Vorbereitungsmaßnahmen zu ergreifen, seine Traumafolgen selbständig im Zaum zu halten, um seine Aussage nicht zu gefährden und bei all dem notwendigen Aufwand mitten im Täterkreis, der freie Schritte nicht zulässt, nicht aufzufliegen!? Keines. Ein Zeugenschutzprogramm ist übrigens kein Spaziergang für das man so eine Aussage gerne mal macht, sondern lediglich das Minimum, was man den gequälten Opfern noch anbieten könnte, um wenigstens dann für ihren Schutz zu sorgen. Die Struktur eines solchen Programmes stellt erneut eine enorm hohe psychische Belastung für die Opfer dar, die viele nicht tragen können. Aktuell sind die Opfer ritueller und organisierter Gewalt freiwild für ihre Täter. Sie haben kein anwendbares Rechtssystem in diesem Staat, das sie schützt. Damit befinden sie sich in einem rechtsfreien Raum.

Bekannte Fälle mit polizeilichen Verstrickungen und Unterwanderungen etwa im Bereich der Rechtsradikalität legen längst nahe, dass es dringend notwendig wäre, dass gerade die Strafverfolgungsbehörden von einer externen und unabhängigen Einrichtung immer wieder überprüft würden. Bislang wehrte man sich jedoch auch hier dagegen kriminelle Zusammenhänge und Verknüpfungsstrukturen zu sehen und eine großflächigere Unterwanderung anzunehmen. Bereits erfolgte Ermittlungen und ihre Ergebnisse sprechen eine andere Sprache. 201 Bedienstete von Bund und Ländern in Sicherheitsbehörden haben laut Bericht des Bundesverfassungsschutzes „einschlägige Netzwerkbeziehungen“. Dabei zeigten sich Verbindungen zu 756 dem Verfassungsschutz bereits bekannten Netzwerken. Hier sprechen wir allerdings nur vom aktuellen Hellfeld. Die Dunkziffer dürfte um einiges höher sein! Der Apparat ist darum bemüht für sein Image weiterhin den Schein von Einzeltätern zu erwecken und den guten Ruf der Polizei zu wahren. Persönlich hätte ich allerdings deutlich mehr Vertrauen in eine Strafverfolgungsbehörde, die sich hinterfragt und interne Missstände offen aufdeckt, als sie unter den Teppich zu kehren. Strukturelle Probleme werden trotz vorliegenden Fakten weiterhin verneint. Um den Bogen zur organisierten Kriminalität und ritueller Gewalt zu schlagen: Während in Sachen Rechtsradikalität in Strafverfolgungsbehörden zumindest indirekt ermittelt wird, weil sie dem Verfassungsschutz bei der Aushebung von Netzwerken auffallen, hat man im Bezug auf netzwerkartige Verstrickungen in Kinderhandel, organisierte Kriminalität und rituelle Gewalt noch gar nicht erst angefangen überhaupt ein Augenmerk darauf zu werfen. Rechtsradikalität und organisierte Gewalt sowie die Ideologie einiger Gruppierungen haben häufig Überschneidungspunkte. Ein Polizist oder Staatsanwalt, der selbst in diese Kreise verstrickt ist, wird logischerweise bei einer Anzeige nicht sauber gegen sich selbst ermitteln. Im Gegenteil wird er sogar versuchen seine Strukturen zu entlasten. Den ausbleibenden Ermittlungserfolg haftet man in Fällen organisierter und ritueller Gewalt dann aber der Glaubwürdigkeit der Opfer an. Ich sehe den Staat und seine Organe nicht als pauschal unterwandert. Mir ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass ich durchaus glaube, dass bei Polizei und Staatsanwaltschaft viele bis überwiegend fähige, hilfsbereite und hochmotivierte Menschen sitzen, die sich dem Recht und der Wahrheitsfindung verbunden fühlen und die Strafverfolgungsbehörden nicht pauschal ein einziger krimineller Haufen sind. Gerade dann sollte man jedoch den Feind in den eigenen Reihen kennen, der dem Ermittlungserfolg entgegen steht. Wenn wir von Ermittlungsproblemen schwerer, organisierter Straftaten sprechen, sollte auch dieser Aspekt nicht aus den Augen verloren werden.

Weshalb nun macht man es nicht umgekehrt und schleust verdeckte Ermittler in das organisierte Verbrechen oder die rituelle Gewaltstruktur? Das Problem ist, dass es gar nicht so leicht ist überhaupt einen Fuß in die Tür zu bekommen und wenn, dann auch noch so tief beteiligt zu werden, dass man nicht nur oberflächliche Informationen abfischt. Diesen Zugang erhält man unter anderem indem man sich in verschiedenen Situationen als vertrauenswürdig erweist. Das bedeutet auch, dass man als Mitglied selbst Straftaten begehen muss. In Fällen von Waffen- und Drogenschmuggel, mag man als Ermittlungsbehörde noch vorübergehend Kompromisse finden, indem man das höherwertige Rechtsgut sieht. Geht es aber darum, dass ein Polizist im Undercovereinsatz selbst Kinder im Beisein anderer Täter vergewaltigen müsste oder eigene menschliche „Ware“ zum Verkauf anbieten, gerät das System an seine Grenzen. Dort wo Leib und Leben von Menschen direkt in Gefahr sind muss die Strafverfolgung passen und kann nicht mehr einfach im Untergrund bleiben und blind wegsehen, nur um sich Vertrauen einiger Täter zu erspielen. Außerdem müsste sich ein integerer Ermittler finden, der dem geltenden Rechtssystem dient und gleichzeitig in der Lage wäre den Missbrauch und andere Gewalttaten ohne mit der Wimper zu zucken umzusetzen. Das ist ein Widerspruch in sich. Derjenige, der das machen würde, den würde die organisierte Kriminalität als Person nach meiner Einschätzung ziemlich sicher drehen und für sich instrumentalisieren.

Abschließend bleibt mir zu sagen, dass aktuell eine ganze Reihe an Problemen und strukturellen Einschränkungen Ermittlungserfolgen in Bereichen der organisierten und rituellen Gewalt entgegenstehen. Den durchaus glaubhaften Schilderungen der Opfer kann man dieses Versagen jedoch nicht anhängen. Vielmehr braucht es ein Hinterfragen der bisherigen Ermittlungsstrukturen und ihrer Behörden, um den Opfern langfristig den Zugang zum Rechtsstaat zu ermöglichen. Kleinere Ermittlungserfolge und bewiesene Straftaten von Einzeltätern oder kleineren Netzwerken belegen die grundsätzliche Existenz derartiger auch ideologisch motivierter Straftaten und ritueller Handlungen. Um dem organisierten Verbrechen jedoch wirklich her werden zu können, bedarf es noch einigen gesellschaftlichen Veränderungen. Um Anzeigen und Ermittlungserfolge in Zusammenhang mit ritueller Gewalt überhaupt statistisch sichtbar und sinnvoll einordbar zu machen, ist die Einführung eines eigenen Tatbestandes in das Gesetz von Nöten. Nachgewiesene Straftaten wie Missbrauch oder Vergewaltigung werden diesem Tatkomplex aufgrund fehlen einer Rechtsgrundlage gar nicht separat zugeordnet und entsprechend aufgeschlüsselt. Dies führt zu einer Verschleierung von Ermittlungserfolgen gegen Beschuldigte. Die bisherigen Aussagen zur strafrechtlichen Nachweisbarkeit ritueller Gewalt beruhen auf reinen Spekulationen auf Grundlage unwissenschaftlicher Interpretationen der Ergebnisse von Einzelfällen.

Quellen:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2022-05/verfassungsschutz-rechtsextremismus-behoerden-polizei-bundeswehr?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/interview-rafaelbehr-rechtsextremismus-sek-103.html

3 Kommentare zu “Rituelle Gewalt – Weshalb ist sie so schwer polizeilich nachweisbar!?

  1. Ihr Lieben,
    es macht traurig und wütend zugleich.
    Eine Gesellschaft (inkl ihrer Institutionen), die nicht hinschauen möchte, aber andererseits sich „wundert“, warum es keine (ausreichenden) polizeilichen Ermittlungen gibt.
    Eine Exekutive und Judikative, aber auch eine Legislative, die „durchwandert“ ist, – welche Möglichkeiten haben da die Betroffenen?
    Wer würde ihnen, wenn sie, neben all den Hindernissen, die eher gegen statt für sie sprechen, wirklich Glauben schenken?
    Welche Betroffene hätten überhaupt das Vertrauen in Behörden, diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen?

    Liebe Grüsse

  2. Pingback: Opferfeindliche Berichterstattungen – Y-Kollektiv und die Reportage zu Scheinerinnerungen: Ein Beitrag für die Opfer Ritueller Gewalt | Sofies viele Welten

  3. Ich kenne das Problem, es gibt praktisch keine Chance, wenn alle immer bequeme Erklärungen finden nach der man nur wahnhaft ist und immer wahnhafter wird, bis alle helfen, dass man das doch mal einsieht. Hilfshotlines und Pflichthelfer waren bei mir auch nie motiviert zu helfen statt hin und her zu schieben. Opfer von Satanisten haben es vermutlich noch schwerer, weil Menschen nicht den Ruf haben wollen daran zu glauben oder daran, dass das übersehen werden kann. Ich füge mal hinzu, dass ein früherer Therapeut mir einfach nicht die sehr beweiskräftigen Videos zurück geben konnte auf denen ich sichtbar Opfer schwerer Gewalt bin.
    Das ganze System ist lückenhafter als viele meinen, sobald man da angebunden ist, wo angeblich viele ganz natürlich oder wenigstens aus Berufspflicht heraus handeln würden, ist es vorbei.
    Also Dankeschön, ich ertrage nicht es komplett zu lesen. Ich bin am Ende einfach in den Keller marschiert, habe alles photografiert und auch Sachen mitgenommen damit mal endlich jemand glaubt, dass der zumindest taugen würde um einem weiß zu machen vor allem kindliche Psyche einschüchtern zu sollen während Erwachsene das nicht all zu ernst nehmen.
    Das Problem ist, dass die ganzen Pflichthelfer oft zu bequem sind oder zu viel Angst haben während sich dann ein komisches Bild bildet nach dem einem doch längst jemand helfen müsste, wenn was wäre, oder man sich wenigstens dorthin zu wenden hätte.
    Immerhin ist Deutschland so nett in der Schule beizubringen, dass die Dunkelziffer hoch ist.
    Ich weiß weiterhin nicht, wie ich nachweisen soll, was ich nicht so recht nachweisen kann. Es gibt eben klassische Indizien und die vom Therapeuten einkassierten Videos. Wenigstens nimmt man uns endlich ernst,.
    Feigheit, Bequemlichkeit und Gier sind oft die Hürde, immerhin müsste man mutig riskieren dem Opfer beizustehen und als Ruf wollen so unbequem zu sein und so unbequeme Sachen mitzumachen.
    !

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