§ 218 – Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen abschaffen!?

Auf den social Mediaplattformen bekommen wir derzeit immer wieder Posts von verschiedenen Organisationen und Aktivistinnen angezeigt, die sich für Frauenrechte einsetzen. Im Bezug auf Schwangerschaft freuen sich derzeit viele über die Abschaffung des § 219a, der durch ein Werbeverbot bislang auch Ärzten unmöglich machte straffrei über Abtreibungen etwa auf ihrer Internetseite zu informieren. Dies unterstütze ich persönlich insofern sehr, als dass es jeder Frau möglich sein muss sich niederschwellig zu diesem Thema umfassende Fakten einholen zu können und auch die entsprechend angewandten Methoden von medizinischen Fachpersonen vorgestellt zu bekommen. In einem Atemzug sprechen Organisationen wie „Terre de Femme“ nun aber davon, dass auch der § 218 abgeschafft werden müsse, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell als Straftatbestand sieht und sie nur unter ganz bestimmten Ausnahmebedingungen erlaubt. Die Organisationen sagen, dass man sich mit dieser Forderung dafür einsetze Frauen noch mehr Entscheidungsfreiheit zurückzugeben. Außerdem sollen die durchführenden Ärzte damit entlastet werden.

An dieser Stelle merke ich, dass ich mich wirklich schwer damit tue, dieses Vorhaben zu unterstützen. Ich bin vollkommen dafür, dass jede Frau die freie Möglichkeit haben muss, sich für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Dass dafür die Notwendigen Informationen zur Verfügung stehen müssen, erklärt sich von selbst. Die Idee einer künftigen kompletten Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen sehe ich jedoch enorm kritisch. Nachfolgend will ich erklären weshalb:

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