„Yes means Yes“ – Sexualstrafrecht geändert

In Spanien wurde am Donnerstag ein neues Gesetz im Bereich der Sexualstraftaten verabschiedet. Es wird auch als „Yes means Yes“-Gesetz bezeichnet. Bislang, war es dort notwendig – wie auch in Deutschland – dass sich die Opfer eindeutig gegen die Taten zur wehr setzten und zumindest mit einem „Nein“ deutlich machen konnten, dass sie den sexuellen Kontakt nicht wollen. Gewaltanwendung, Einschüchterung oder Widerstand der Betroffenen mussten für eine Strafverfolgung nachweisbar vorliegen. Spanien dreht den Spieß nun um und sieht künftig jede Form von Sexualität ohne ausdrückliche Zustimmung als strafrechtlich relevant. Man möchte damit dem Umstand Sorge tragen, dass viele Opfer im Schock gar nicht mehr in der Lage sind sich zu wehren oder Nein zu sagen. Das Gesetz setzt zudem sexuelle Übergriffe mit Vergewaltigung gleich. Dem Täter drohen Strafen bis zu 15 Jahren.

Kritische Stimmen befürchten eine übermäßige Verfolgung von Sexualstraftaten. Wie sich die Umsetzung gestaltet wird sich erst noch zeigen müssen.

Wir sagen „Yes“ zu diesem Schritt, weil man damit die Rechte der Opfer stärkt und ein klares Zeichen setzt. Die traumaphysiologische Reaktion des Einfrierens hat schon vielen Sexualstraftätern ein angemessenes Verfahren erspart. Klare Zustimmung einholen zu müssen fordert gesellschaftlich zum bewussten Umgang mit den Grenzen des Gegenübers auf. Fehlt der Beweis hat nun der Täter das Problem und nicht mehr das Opfer.